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Gitte
Member
Anmeldedatum: 04.02.2008
Beiträge: 27
Wohnort: Panama City
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 Beglaubigung
Inzwischen ist bei vielen Dokumenten eine Apostille erforderlich.
Wenn eine Apostille gewuenscht wird, handelt es sich einzig und alleine um eine Apostille.
Im allgemeinen hat eine konsularische Angelegenheit wirklich absolut gar nichts mit einer der Botschaft zu tun. Daher wundert es mich nicht, dass die Dir nicht antworten. Panamesische Konsulate gibt es im Ausland in vielen Staedten. Suche am besten das in Deiner Naehe auf.
viele Gruesse
_________________ von mir bekommt Ihr "reinen Wein eingeschenkt!"
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| 10.05.2008, 16:00 |
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Th. Keller
Jr. Member
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Beiträge: 9
Wohnort: La Chorrera Panama
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 Begalubigung
Hallo, der Unterschied besteht darin, das eine Beglaubigung lediglich bestätigt, das das Dokument echt ist ( ja das ist eine Geburtsurkunde). Eine Apostille bestätigt, das der Inhalt echt ist ( ja, er ist wirklicht geboren). Das ist sehr wichtig und ohne Apostille geht nix. Man muss die Dokumente zum Aussteller schicken. Also Geburtsurkunde in die Geburtsstadt, Heiratsurkunde wo man geheiratet hat usw. DSa ich mehrmals umgezogen bin in Deutschland, war es kostspielig und umständlich.
Die Botschaft hat mit diesen Sachen nichts zu tun . Popelige Beglaubigungen machen die, aber das kann jeder machen Pfarrer, Anwalt, Beamter eigentlich jeder der einen Stempel hat. Apostille geht nur beim Aussteller.
Keine sorge das klappt schon, da hatten wir auch so unsere größten Sorgen. Einen guten Freund in Deutschland, eine Vollmacht und alles ist in Ordnung.
So schöne Grüße aus La Chorrera
Wirsinvier
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| 10.05.2008, 16:26 |
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gattone
Member
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Beiträge: 23
Wohnort: Italien
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 Apostille, Überbeglaubigung, Botschaft und Konsulat
Danke Gitte.
Ich wusste bis zu der Auskunft des Anwalts gar nicht, dass es überhaupt einen Unterschied zwischen Überbeglaubigung für den internationalen Gebrauch und Apostille gibt. Für Costa Rica reicht z.B. die Überbeglaubigung in der Form wie ich sie habe.
Was den Unterschied zwischen Konsulat und Botschaft angeht, so haben die meisten Botschaften auch eine Konsulatsabteilung. Es ist also nicht so, dass die Botschaft nicht für konsularische Angelegenheiten zuständig ist.
Natürlich befasst sich nicht der Botschafter selbst damit, sondern ein gesonderter Konsulatsbeamter.
Dass sie nicht antworten, liegt jedoch ganz gewiss nicht an mangelnder Zuständigkeit oder der falschen Adresse.
Es gibt in Deutschland mehrere Konsulate Panamas, die jeweils für einen bestimmten Einzugsbereich zuständig sind. Die Konsulatsabteilung der Botschaft in Berlin ist zuständig für das gesamte Bundesgebiet mit Ausnahme der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die wiederum durch das Generalkonsulat in Hamburg abgedeckt werden. Ausserdem gibt es noch Honorarkonsuln, die für einen besseren Zugang der Bürger in anderen Landesteilen sorgen, wie z.B. in München.
Es wäre ja auch unsinnig, ausgerechnet in der Hauptstadt Berlin gar kein Konsulat zu haben, nur weil dort die Botschaft sitzt, die aber nach deinen Worten damit nichts zu tun hätte.
Auch die Botschaften anderer Staaten in Berlin wie z.B. CR erledigen übrigens konsularische Aufgaben.
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| 10.05.2008, 16:57 |
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gattone
Member
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Wohnort: Italien
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 Apostille nur beim Aussteller?
Hallo Thomas,
danke auch für deine Auskunft. Jetzt wird es allerdings etwas verwirrend für mich. Der Anwalt sagte mir, ich bekäme die Apostille beim Konsulat.
Du sagst, beim Aussteller.
D.h. jetzt, ich muss am Montag mal bei beiden anrufen um herauszukriegen, wer sich da am meisten zuständig fühlt. Offenbar hat es so geklappt, wie du es gemacht hast, also trifft das zumindest auch zu.
In diesem Falle stellt sich allerdings die Frage, stellt die Apostille tatsächlich der Aussteller des Dokuments aus, oder die übergeordnete Behörde, die auch die Überbeglaubigung gemacht hat? Mir scheint letzteres irgendwie logischer.
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| 10.05.2008, 17:07 |
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gattone
Member
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 Apostille - wer stellt sie aus?
Hierzu habe ich jetzt das folgende Dokument im Web gefunden:
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/download/TeilA,property=Daten.pdf
Zitat:In den Bundesländern ist die Zuständigkeit nicht einheitlich geregelt. Daher wird im konkreten
Bedarfsfall empfohlen, sich beim Aussteller der Urkunde zu erkundigen, durch wen die "Haager
Apostille" erteilt werden kann. Im Allgemeinen zuständig sind:
a) für Urkunden der Justizverwaltungsbehörden, der ordentlichen Gerichte (Zivil- und
Strafgerichte) und der Notare:
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz;
Land-(Amts-)gerichtspräsidenten
b) für Urkunden der anderen als der ordentlichen Gerichte:
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres;
Regierungspräsidenten (Präsident des Verwaltungsbezirks/Bezirksregierung);
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz;
Land- (Amts-) gerichtspräsidenten
c) für Urkunden aller Verwaltungsbehörden (außer Justizverwaltungsbehörden):
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres/Regierungspräsidenten (Präsident des
Verwaltungsbezirks/Bezirksregierung);
in Berlin: Standesamt I in Berlin
in Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Kaiserslautern;
in Thüringen: Landesverwaltungsamt in Weimar;
in Baden-Württemberg, für Urkunden der Ministerien (mit Ausnahme des
Justizministeriums):
Regierungspräsidium Tübingen;
in Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt in Magdeburg;
und
Zitat:Deutsche Urkunden, auf die keines der in Ziffer I bis III genannten Übereinkommen anwendbar ist,
können legalisiert werden. Die Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Staates vorgenommen, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Wie sich die
ausländische Vertretung Gewissheit über die Echtheit der Urkunde verschafft, steht in ihrem
Ermessen. Wenn sie nicht selbst von allen in Frage kommenden Urkundsbehörden stets aktuelle
Unterschrifts- und Siegelproben zu Vergleichzwecken vorrätig hält, bzw. im direkten Kontakt für
jede Legalisation beim Urkundenaussteller die Register einsieht, muss sie Hilfsverfahren
entwickeln. Dies gilt insbesondere in einem Staat wie Deutschland, wo es - speziell für die
konsularischen Vertretungen fremder Staaten - eine schwer zu übersehende Vielzahl von
Urkundenbehörden gibt. Üblicherweise wird zu diesem Zweck eine Vorbeglaubigung der Urkunde
durch deutsche Stellen verlangt, gelegentlich auch eine weitere Beglaubigung, die als
Endbeglaubigung (oder auch als Überbeglaubigung) bezeichnet wird. Verbindliche Auskünfte zu
den Voraussetzungen einer Legalisation und den Gebühren erhalten Sie von der betreffenden
ausländischen Vertretung in Deutschland.
Danach sieht es also so aus, dass ich die Wahl habe. Ich kann entweder versuchen herauszufinden, welche deutsche Behörde die jeweilige Apostille ausfertigt, oder das Konsulat um eine Legalisierung bitten. Da die Dokumente bereits überbeglaubigt sind, sollte dem eigentlich nichts im Wege stehen. Im Prinzip wäre das der einfachere Weg, da es sich nur um eine einzige Stelle handelt.
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| 10.05.2008, 17:30 |
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Panamataxi
Sr. Member
Anmeldedatum: 14.09.2004
Beiträge: 91
Wohnort: Panama City
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| 13.05.2008, 06:40 |
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Bienvenidos! 13.05.2008, 22:09 |
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