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Anwälte und Visa...
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Beitrag Bankkonto eröffnen 
Hallo Übersee, vielen Dank für das Beispiel. Einige Fragen hierzu, die du sicher aus deiner Erfahrung mit deiner ersten Kontoeröffnung beantworten kannst.
- Was muss in dem Referenzschreiben der beiden Banken drin stehen?
Ich stelle mir vor, wenn ich meine Bank um ein Empfehlungsschreiben bitte, werden die von mir wissen wollen, was sie da reinschreiben sollen. Sicher muss das dann noch übersetzt werden.
- Ich habe zwar glücklicherweise zwei Bankkonten, aber was macht der Normalbürger, der meist nur ein Konto braucht und hat?
- letzte Frage: da offenbar neben dem Pass Ausweise vorgelegt werden müssen, die nur hat wer bereits resident ist, bedeutet das im Endeffekt nicht, dass man ohne die Residenz kein Konto eröffenen kann?

Danke im voraus.

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Beitrag  
Kennt jemand diesen GOOGLE Smile

@gattone; Also ich glaube kaum, dass Deine Hausbank in das "Referencias bancarias" reinschreibst was Du gerne möchtest.
Diese Schreiben sehen bei einem guten Kunden eigentlich immer so aus: seit 19xx ist Frau Mustermann bei uns mit dem Konto xy Kunde usw. usw.
Hat man im Leben wirklich nur auf eine Bank gesetzt nehme ich mal an, dass man das der "neuen Bank" erklären kann.
"Cédula de ciudadanía personal y Pasaporte"
Also Ausweis und Reisepass.
"Identificación secundaria (Carné de Seguro Social, Licencia, etc.)" Versicherungskarte, Führerschein usw. wird da gesagt.
"Acercarse personalmente a cualquier sucursal"
Zumindest einmal im Leben musst Du halt bei irgendeiner Filiale vorsprechen.
Klar muss das in Spanisch oder Englisch sein.
Setze dich doch selbst mal mit den Banken in Verbindung, hier ein Link:

http://www.asociacionbancaria.com/miembros.htm

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man nicht in Panama leben muss um dort ein Konto zu eröffnen. Nur frage ich mich, für was ein Konto in Panama auf US-$ Basis wenn man nicht im Lande oder in unmittelbarer Nähe lebt?

Schönen Abend noch ....


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Beitrag Bankkonto 
Fuer Deutsche ist es bloedsinnig die Sozialversicherung vorzulegen.
Sie verstehen es nicht und hat auch nichts mit der Sache zu tun. Das machen Sie, weil sie denken die ganze Welt ist USA.
Als ich wegen eines Geschaeftskontos anrief wollten Sie 3 Dokumente und das persoenliche Erscheinen bei der HSBC. Da war die Banistmo unglaublich umstaendlich, obwohl ich dort Kundin bin.
Ausserdem dreht es sich ja darum, wenn jemand herkommt, der noch keine Cedula hat.

Was im Referenzschreiben von der Bank stehen soll, haben wir bereits behandelt.
Es muesste mit einer Bankempfehlung Pass und zweiter Identifikation gehen.
Ich kann ja morgen nochmal anrufen und sage Euch dann das Ergebnis.


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Beitrag Bankkonto eröffnen 
@Übersee:
Zitat:
Nur frage ich mich, für was ein Konto in Panama auf US-$ Basis wenn man nicht im Lande oder in unmittelbarer Nähe lebt?

Zum einen, wenn man 90 Tage im Lande ist, kann es vorteilhaft sein, Geld gebührenfrei von einem Konto abzuheben, auf dem sich nur begrenzte Beträge befinden.
Zum zweiten las ich vor kurzem, dass beim Antrag auf residencia auch ein Bankkonto mit einem Mindestbetrag eröffnet werden muss (habe vergessen, wer das geschrieben hat)
Zum dritten brauche ich das Konto ohnehin, um bei anschliessender Rückkehr als pensionado damit arbeiten zu können.

@Gitte:
Zitat:
Es muesste mit einer Bankempfehlung Pass und zweiter Identifikation gehen.

Zweite Identifikation, was z.B.? Führerschein, Personalausweis?
Kann das Empfehlungsschreiben auf deutsch sein, muss es von einem öffentlichen Dolmetscher in Panama übersetzt werden?
Bin gespannt auf das Ergebnis deines Telefonats, danke im Voraus für deine Bemühungen.

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Beitrag  
@gattone selbstverständlich muss das Referenzschreiben in Spanisch sein, denn Spanisch ist die Landessprache. Bekommst Du eine Referenz aus Italien, dann musst Du sie halt übersetzen lassen insofern die Bankangestellten kein Spanisch sprechen.

Gattono tue doch selbst auch mal was, es ist doch in Deinem Interesse!

Ich hab gestern einen Link gepostet in dem alle anerkannten Banken aufgeführt sind. Da findest Du u.a. Ansprechpartner, Faxnummern und e-mail Adressen.

Einfach mal hinschreiben.
Da Du so oft das Wort Spanisch erwähnst gehe ich mal davon aus, dass dies nicht das beste ist.

Ich hänge Dir mal einen kurzen MUSTERTEXT fuer die Bank an.
Ich empfehle per Fax den Kontakt herzustellen.

Estimado Señores
Cordial saludo

Mi nombre es HEINZ MUSTERMANN ciudadano MUSTERLAND con residencia en MUSTERHAUS.
Estoy interesado en abrir una cuenta en el banco que ustedes dirigen.
Si es posible le agradezco me informen que debo hacer.
Espero su respuesta.
Cordialmente,
HeinzMustermann


Sehr hoffe ich, dass es Dir hilft.
Nur was man selbst erfährt von dem weiß man, dass es richtig ist.

Grüsse aus Uebersee ....


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Beitrag Was tun ... 
Zitat:
Gattono tue doch selbst auch mal was, es ist doch in Deinem Interesse!


Du scheinst anzunehmen, ich säße mit verschränkten Armen hier in der Toskana und warte darauf, dass andere etwas für mich tun. Lass dir sagen, dass dein Eindruck kaum weiter von der Realität entfernt sein könnte. Ich tue seit Monaten nicht viel anderes, als Unterlagen zu beschaffen, Informationen über Panama zu besorgen (zuvor über Costa Rica, das ich auf Grund eben dieser dann ad acta gelegt habe).
Z.B. muss in CR der Antrag auf residencia unbedingt in der Botschaft gestellt werden (von CR aus ausgeschlossen), in Panama ist es genau umgekehrt. Ich habe bei der Botschaft von Panama angefragt und trotz mehrfacher Erinnerung auch nach Wochen keine Antwort erhalten. Inzwischen "altern" meine bereits beschafften und überbeglaubigten Dokumente, deren Neubeschaffung auf Grund meines Wohnsitzes extrem aufwändig wäre.
Nur dank sehr freundlicher (!) und hilfsbereiter Mitglieder dieses Forums habe ich dann herausbekommen, dass ich den Antrag über einen Anwalt im Land stellen muss. Ich bin jetzt auf der Suche nach einem abogado, der mich weder ewig schmoren lässt noch das doppelte des Üblichen an Honorar verlangt.
Ich werde ab Mitte Juni für die zulässigen 3 Monate im Lande sein um alles vorzubereiten. Klar, dass ich dabei alle erforderlichen Unterlagen schon beisammen haben muss. Einige der angesprochenen Anwälte schrieben mir aber, dass sie mir aus der Ferne weder mitteilen, welche Dokumente ich bringen soll, noch was sie für die Betreung des Antrags verlangen. Ich solle doch bitte in ihr Büro kommen. Mit solchem Schwachsinn vertrödele ich die kostbare Zeit, die mir bis zur Abreise noch bleibt, ohne ernsthaft weiter zu kommen.
Die Hilfe von Leuten, die bereits dort leben, ist für mich deshalb sehr viel wert und dass ich um Auskunft bitte hat nichts mit Faulheit meinerseits zu tun.
Du darfst sicher sein, dass ich das empfangene zurückgebe, so bald ich dazu in der Lage bin. Entweder diesen Leute selbst oder indem ich später der Gemeinschaft den gleichen Dienst erweise. Ich habe das hier in Italien ebenfalls getan.

Aber das ist nicht das eigentliche Thema in diesem Thread hier. Ich denke, dass die Dinge, die ich hier erfrage auch für andere wichtig sein können, die jetzt oder später in ähnlicher Situation sind.
Das Thema Bankkonto hätte ich übrigens zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht für besonders wichtig gehalten, hätte ich nicht wie gesagt gelesen, dass man beim Antrag auf Wohnsitz als pensionado auch ein Bankkonto mit mindestens 100$ Bestand nachweisen muss. Ob das zutrifft, weiss ich nicht. Wenn es so ist, dann muss ich natürlich rechtzeitig alles dafür vorbereiten und es hat keinen Sinn, aus Schüchternheit sich selber auszudenken, wie das geht, anstatt Leute mit Erfahrung danach zu fragen. Das ist ja wohl der Sinn dieses Forums, oder?
Dies vorausgeschickt, danke für dein Briefbeispiel.

.
Zitat:
... insofern die Bankangestellten kein Spanisch sprechen

Dass ein deutscher oder italienischer Bankangestellter ein Empfehlungsschreiben auf spanisch aufsetzen kann ist ja wohl selbst dann kaum zu erwarten, wenn er seinen Urlaub auf Tenerife verbringt, oder?
Meine Frage bezog sich darauf, ob es so wie amtliche Dokumente nur von einem in Panama zugelassenen Übersetzer übersetzt werden kann oder z.B. auch von meinen Spanischlehrer.

Übrigens reichen meine Spanischkenntnisse durchaus, um Freunden einen Brief zu schreiben, aber ich ziehe es dennoch vor, mir bei offiziellen Schreiben helfen zu lassen.
Zitat:
vale mas corazón sin palabras que palabras sin corazón

A vezes es mejor tener corazón para preguntar que cometer un error por orgullo.
Keine Ahnung, ob das jetzt perfektes spanisch war, aber ich denke, dass der Sinn klar ist.

Gattone

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Beitrag Bankkonto 
Was ist das denn auf einmal fuer ein Ton geworden? Bitte etwas freundlicher!
Selbstverstaendlich kann eine Bankreferenz auch in englischer Sprache sein.
Ohne beglaubigt, ohne Übersetzung. Alle grossen Banken arbeiten mit Partnerbanken in Deutschland zusammen. Aber die internationale Handelssprache ist eben Englisch.
Muss noch ein paar Sachen erledigen und dann kommt das Ergebnis wegen der Kontoeroeffnung.

Viele Gruesse


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Beitrag Bankkonto cuenta de ahorros 
Nun habe ich bei der HSBC angerufen und ich lag nicht daneben.

Zur Eröffnung eines Kontos wird an Dokumenten gebraucht:

1 Referenzschreiben von der Hausbank kann in Englisch sein.

Reisepass und zweiter Ausweis, Fuehrerschein etc.

Der Kunde muss dann persoenlich bei einer Niederlassung erscheinen und verschiedene Fragen beantworten, wie z. B. Geldquelle etc.
Dauer der Einrichtung des Kontos 3 Tage.

Alles klar?



Zuletzt bearbeitet von Gitte am 08.05.2008, 16:15, insgesamt einmal bearbeitet

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Beitrag Alles klar 
vielen Dank!

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Beitrag Apostille - Überbeglaubigung 
Kann jemand den Unterschied zwischen Apostille und Überbeglaubigung erklären?
Ich hatte Führungszeugnis und Geburtsurkunde zur Verwendung im Ausland überbeglaubigen lassen. Nach damaliger Auskunft war damit keine zusätzliche Beglaubigung beim Konsulat mehr erforderlich.

Nun teilt mir mein Anwalt aus Panama aber mit, ich benötige eine Apostille, die ich beim Konsulat in Deutschland erhalte. Angesichts der bisher erlebten Nicht-Reaktion der Panama-Botschaft in Berlin auf Anfragen habe ich Sorge, dass dies den Ablauf erheblich verzögern könnte. Vielleicht ist es ja auch gar nicht erforderlich?

Tatsache ist, dass die Überbeglaubigungen nicht formal so aussehen, wie es in der entsprechenden Haager Konvention für die Apostillen vorgesehen ist (Rechteck von 9 cm Kantenlänge mit vorgegebener Wortwahl), sondern die zuständige Behörde (Bundesamt) bestätigt schlicht, dass die Unterschriften und Stempel echt und autorisiert sind.

Hat jemand Erfahrung mit den unterschiedlichen Formen der Legalisierung solcher Dokumente?

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